Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Entsendung einer polnischen Pflegekraft / Betreuungskraft

Das Entsendemodell funktioniert in Zusammenarbeit mit einer deutschen Vermittlungsagentur und einem in Polen ansässigen Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Betreuungs-/Pflegekräfte sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Die Kräfte werden von diesem Unternehmen für einen definierten Zeitraum nach Deutschland entsendet und bleiben im polnischen Sozialsystem versichert. Sie (der Auftraggeber) wenden sich an unsere Pflegevermittlung Vivo. Wir treten dann mit mehreren polnischen Unternehmen in Kontakt, um eine passende Kraft für Sie zu finden. Alle Betreuungs- und Pflegekräfte verfügen über die zwingend notwendige A1 Bescheinigung und eine gültige EU- Krankenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung. Anhand der A1 Bescheinigung wird bestätigt, dass die Kraft in Polen sozialversichert ist. Diese Bescheinigung wird von der polnischen Zollbehörde nur dann ausgestellt, wenn alle Rahmenbedingungen sowie auch die steuerlichen Abgaben, entsprechend dem geltendem Recht, eingehalten werden. Dadurch bedingt wird der Aufenthalt der Betreuungs-/Pflegekraft in Deutschland legitimiert. Die Vergütung für die Dienstleistung wird von Ihnen direkt nach Polen an das Dienstleistungsunternehmen überwiesen.

Für die Betreuungs- und Pflegekräfte gelten der deutsche Mindestlohn sowie das Arbeitszeitgesetzt. Die polnischen Betreuungs- und Pflegekräfte übernehmen bis zu einer Dauer von 12 Monaten (erweiterbar um weitere 12 Monate) die Betreuung Ihrer Angehörigen und sind während dieser Zeit an Weisungen des Entsenders gebunden. Bitte beachten Sie dabei, dass die betroffene Person oder ihre Angehörigen nicht unmittelbar Anweisungen an die Betreuungs- und Pflegekräfte erteilen dürfen. Es wird im Vorfeld mit dem Entsender ein Aufgabenfeld mittels unseres Bedarfsanalysebogens abgestimmt.

Die Pflegevermittlung Vivo als Partner an Ihrer Seite, setzt sich für Ihre Interessen und Bedürfnisse dem ausländischen Unternehmen gegenüber ein.
Der Einsatz Ihrer Betreuungs- und Pflegekräfte erfolgt im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG.
Er ist gesetzlich geregelt und gewährt allen Beteiligten absolute Rechtssicherheit.

EU-Verordnung 883/04 Artikel 12 (auf europäischer Ebene)
EU-Verordnung 987/09, Artikel 14-21 (auf europäischer Ebene)
Arbeitnehmerentsendegesetz §§ 10, 11 (für die Bundesrepublik Deutschland)

Die Pflegevermittlung Vivo schafft für Sie und die polnischen Betreuungs-/Pflegekräfte die notwendigen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinweis: Vivo kann und darf in diesem Zusammenhang keine rechtliche Beratung durchführen.